Urteil des Monats Oktober – BGH, Urt. v. 22.08.2024 – VII ZR 68/22)
I. Eine zuvor erklärte Minderung schließt das Rechteinen Anspruch auf Kostenvorschuss gem. § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 1, 3 BGB geltend zu machen nicht aus. II. Eine gesetzliche Regelung, wonach die Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs ausgeschlossen ist, wenn der Besteller die Minderung des Werklohns erklärt hat, existiert nicht. III. Nach dem Gesetzeswortlaut ist davon …
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