Urteil des Monats September (OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 24.07.2024 – 21 W 146/23)
I.Die Überschuldung des Nachlasses ist nicht als wertbildende Eigenschaft im Sinne des § 119 II BGB anzusehen. II.Die konkrete Zusammensetzung des Nachlasses ist jedoch unter den Begriff der verkehrswesentlichen Eigenschaften zu subsumieren. III.Dazu zählt etwa das Vorhandensein von Guthaben auf Spar- und Girokonten. Das OLG Frankfurt befasste sich in dem Beschluss mit der Anfechtung der …