Die Stationen

Den grundsätzlichen Ablauf des Referendariats haben wir euch bereits vorgestellt. Was euch in den einzelnen Stationen erwartet, erfahrt ihr hier.

 

Zivilstation (5 Monate):

Ablauf: Einführungslehrgang, Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen

Pflichtaufgaben:

  • fünf schriftliche Arbeiten, davon zwei Urteile; die Zahl der zu erbringenden Ausbildungsleistungen kann im Einzelfall nach dem Ermessen des Ausbilders unterschritten werden, sofern besonders komplexe oder umfangreiche Akten zur Bearbeitung ausgegeben wurden. Wird die Station gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 JAPO teilweise bei einem Gericht in Familiensachen, für Arbeitssachen oder in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit abgeleistet, so ist von den in Satz 1 genannten Arbeiten ein Urteil oder Beschluss in diesem Bereich zu fertigen;
  • Teilnahme an vier Sitzungstagen, davon im Falle einer Ausbildung nach § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 JAPO ein Sitzungstag bei einem Gericht in Familiensachen, für Arbeitssachen oder in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Tipps: Während dieser Station bleibt noch die meiste Zeit für eine Nebentätigkeit.

Strafrechtsstation (3 Monate):

Ablauf: Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Staatsanwalt oder einem Amtsgericht (Strafsachen)

Pflichtaufgaben: (Unterschiedlich je nach Zuweisung!)

Staatsanwaltschaft:
  • sechs schriftliche Abschlussverfügungen oder andere nach Einschätzung des Ausbilders gleichwertige schriftliche Leistungen, davon zwei Anklageerhebungen oder umfangreichere Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO; die Zahl der zu erbringenden Ausbildungsleistungen kann im Einzelfall nach dem Ermessen des Ausbilders unterschritten werden, sofern besonders komplexe oder umfangreiche Akten zur Bearbeitung ausgegeben wurden;
  • Wahrnehmung des Amtes des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter beim Amtsgericht in acht Verfahren, wobei möglichst in vier Verfahren ein Plädoyer gehalten werden soll; dies umfasst auch die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung unter Aufsicht und im Beisein des ausbildenden Staatsanwalts. Die Zahl kann im Einzelfall nach dem Ermessen des Ausbilders unterschritten werden, sofern die Sitzungsvertretung in Verfahren mit Fortsetzungsterminen oder in besonders anspruchsvollen Verfahren erfolgt ist.
Strafrichter:
  • Teilnahme an vier Sitzungstagen und vier (nicht abgekürzte) Urteile, möglichst aus der Teilnahme an der jeweiligen Sitzung; die Zahl der zu erstellenden Urteile kann im Einzelfall nach dem Ermessen des Ausbilders unterschritten werden, sofern es sich um besonders komplexe oder umfangreiche Verfahren handelte.

Tipps: Die Strafrechtsstation ist bei vielen Referendaren die arbeitsintensivste Zeit, was gerade bei der Ausübung einer Nebentätigkeit eingeplant werden sollte. Solltet ihr bei einer Staatsanwaltschaft in der Stationsausbildung sein, empfiehlt sich das Buch „Sitzungsdienst des Staatsanwalts – Christian Theiß“. Zudem werden Referendarinnen darum gebeten, ein weißes Oberteil für den Sitzungsdienst zu tragen, Referendare eine weiße Krawatte. Wie streng die Handhabung im Einzelfall ist, wird man euch mitteilen. Roben gibt es leihweise bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht.

 

Verwaltungsstation (4 Monate):

Ablauf: Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht. Eine Zuweisung für einen Teil der Ausbildung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) ist möglich. Gegen Ende der Verwaltungsstation findet der Steuerrechtslehrgang statt.

Pflichtaufgaben:

  • die schriftliche Bearbeitung von drei Fällen; die Zahl der zu erbringenden Ausbildungsleistungen kann im Einzelfall nach dem Ermessen des Ausbilders unterschritten werden, sofern besonders komplexe oder umfangreiche Akten zur Bearbeitung ausgegeben wurden; in höchstens einem Fall kann die schriftliche Arbeit auch durch eine mündlich zu erbringende Leistung ersetzt werden;
  • bei der Ableistung einer zweimonatigen Ausbildung bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht (vgl. Nr. 1.7.1.3.2) oder im Fall einer Anrechnung einer Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gemäß § 48 Abs. 4 Satz 3 JAPO verringern sich die bei der Verwaltungsbehörde zu erbringenden Ausbildungsleistungen auf die schriftliche Bearbeitung eines Falls;
  • bei der Ableistung einer zweimonatigen Ausbildung bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht die Fertigung von zwei Entwürfen für abzufassende Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse); die Zahl der zu erbringenden Ausbildungsleistungen kann im Einzelfall nach dem Ermessen des Ausbilders unterschritten werden, sofern besonders komplexe oder umfangreiche Akten zur Bearbeitung ausgegeben wurden.

Tipps: Wer sein Referendariat am OLG Nürnberg absolviert, sollte sich frühzeitig und eigenständig um einen Platz für die Verwaltungsstation kümmern, da viele Stationen nicht direkt in Nürnberg-Fürth liegen, sondern etwas außerhalb. Dagegen erfolgt beim OLG München zunächst eine Mitteilung mit Bitte um Angabe bestimmter Präferenzen und sodann die Zuteilung.

 

Anwaltsstation (9 Monate):

Ablauf: Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Rechtsanwaltsausbildungsstelle (im Anwaltsverzeichnis eingetragener Referendarausbilder) und evtl. bis zu 3 Monate bei einem Notariat, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für einen Teil der Ausbildungszeit an die DHV in Speyer zuweisen lassen.

Pflichtaufgaben: 

  • zehn schriftliche Arbeiten, etwa Klageschriften oder -erwiderungen, Berufungsbegründungen oder -erwiderungen oder rechtsgestaltende Arbeiten;
  • Teilnahme an sieben Mandantengesprächen, wobei den Rechtsreferendaren Gelegenheit zur aktiven Teilnahme gegeben werden soll; Erstellung von vier Besprechungsvermerken mit tatsächlicher und rechtlicher Würdigung;
  • Teilnahme an acht Gerichtsterminen oder vergleichbaren Besprechungen i. S. v. Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV-RVG, wobei den Rechtsreferendaren Gelegenheit zur aktiven Teilnahme gegeben werden soll; hierbei sollen sie im Falle einer Beweisaufnahme diese durch Aufstellung eines Fragenkatalogs vorbereiten.

Tipps: Bei der Entscheidung für eine Anwaltsstation können viele Faktoren eine Rolle spielen. Wie ihr euch letztlich entscheidet, hängt von eurer subjektiven Gewichtung ab.
Einige Faktoren die man bedenken sollte sind:

  • die Vergütung/Angebot von Zusatzleistungen: die Anschaffung von Kommentaren und der Besuch von zusätzlichen Kursen kann kostenintensiv sein. Vielleicht kann hier auch etwas Gehalt für die Wahlstation zur Seite gelegt werden. Oft bieten Kanzleien zudem Klausurenkurse und ähnliches in Kooperation mit Repetitoren an oder haben eigene Referendarsprogramme.
  • die Arbeitsbelastung: Im letzten Abschnitt der Examensvorbereitung kann auch die Arbeitsbelastung, sprich, wie viele Tage und wie viele Monate Arbeit vereinbart werden, ein gewichtiger Grund sein.
  • das Rechtsgebiet: Auch die Examensrelevanz des angebotenen Rechtsgebiets kann ein Argument für eine bestimmte Anwaltsstation sein. Andererseits aber auch ein Grund dagegen, denn immerhin soll euch das Referendariat die Möglichkeit zu einer breit aufgestellten juristischen Berufserfahrung geben. Wer sich für ein exotischeres Rechtsgebiet entscheidet, findet womöglich das Rechtsgebiet in dem er später arbeiten möchte.
  • die Chancen auf einen Berufseinstieg: Wer bereits etwas genauer weiß in welche Richtung es nach dem Examen gehen soll, kann die Anwaltsstation als Vorstellung bei einem potentiellen Arbeitgeber nutzen. Nicht selten fangen Referendare genau dort an zu arbeiten, wo sie in der Anwalts- oder Wahlstation waren.
  • die Möglichkeit zur Wahlstation im Ausland: Viele Kanzleien bieten zudem Referendaren, die bereits in der Anwaltsstation in Deutschland bei ihnen waren, einen Auslandsaufenthalt in der Wahlstation an. Hier lohnt es sich zu verhandeln.

Wer auf der Suche nach einer passenden Anwaltsstation ist, sollte sich die Angebote der Sponsoren des Referendarvereins genauer ansehen. Diese bieten speziell auf die Referendarausbildung zugeschnittene Möglichkeiten an.

 

Schriftlicher Teil des Zweiten Staatsexamens

 

Pflichtwahlpraktikum (3 Monate):

Ausbildung bei einer für das gewählte Berufsfeld zugelassenen Ausbildungsstelle. Hierzu haben wir euch gesondert eine Vielzahl von Tipps und Infos zusammengestellt.

 

Mündlicher Teil des Zweiten Staatsexamens