Wahlstation

Nach dem schriftlichen Teil des Examens steht die letzte Station des Referendariats an, das Pflichtwahlpraktikum (Wahlstation). Hier habt ihr nochmals die Möglichkeit, einen Bereich eurer Wahl in der Praxis kennenzulernen. Vielleicht wisst ihr schon in welche Richtung es nach dem Referendariat gehen soll und könnt damit die Chance nutzen, euch eurem zukünftigen Arbeitgeber vorzustellen. Vielleicht möchtet ihr die Gelegenheit aber auch nutzen, um Einblicke in einen für euch vollkommen neuen Bereich zu sammeln.

Hierzu ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die wir euch auszugsweise vorstellen wollen.


Wahlstation in Deutschland

Wer seine Wahlstation in Deutschland zu absolviert, erspart sich in den meisten Fällen viel Zeit in der ohnehin begrenzten Examensvorbereitungszeit. Nicht unterschätzen sollte man auch die kurze Zeit zwischen schriftlichem Examensteil und dem Beginn der Wahlstation. Im Juni-Termin liegt hier meinst nur eine knappe Woche dazwischen. Im November-Termin ist durch die Feiertage etwas mehr Zeit, um einen möglichen Umzug zu planen und eine Wahlstation an einem anderen Ort vorzubereiten. Auch der Kostenpunkt wird oftmals eine Rolle spielen, da Wahlstationen im Ausland durchschnittlich mit mehr Kosten für Unterkunft, Flug, Visum etc. verbunden sind und gleichzeitig nicht immer eine Vergütung erfolgt.

Kanzleien und Unternehmen

Wie bereits in der Anwaltsstation habt ihr auch in der Wahlstation die Möglichkeit, zu diversen Kanzleien oder Unternehmen mit juristischer Ausbildungsmöglichkeit zu gehen. An dieser Stelle wollen wir nochmals auf die Sponsoren der Referendarvereins hinweisen, die sich ausdrücklich für eine gute Referendarausbildung einsetzen und vielfältige Möglichkeiten auch für die Wahlstation als Tor für den Berufseinstieg anbieten.
Unter Stellenanzeigen veröffentlichen wir zudem auch regelmäßig spannende Optionen für eure Wahlstation.

Justiz und Verwaltung

Euch hat eine Station besonders gut gefallen oder ihr möchtet noch einen Teil der Justiz oder Verwaltung sehen, den ihr bisher noch nicht kennenlernen durftet? Wer beispielsweise beim beim Strafrichter war, hat hier nochmals die Möglichkeit, als Teil der Staatsanwaltschaft zu plädieren. Sprecht am Besten mit eurem Ausbilder oder wendet euch an die jeweilige Stelle im Allgemeinen. Möglich ist hier etwa auch eine Station beim Bundespatentgericht in München.

Oder doch etwas ganz anderes?

Auch im Inland gibt es vielfältige Optionen, eine exotischere Wahlstation zu absolvieren. Wir haben für euch einige exotischere Optionen herausgesucht:


Wahlstation im Ausland

Solltet ihr die Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt nutzen wollen, bedeutet das in den meisten Fällen ein Mehr an Vorbereitung. Im Gegenzug erhaltet ihr dafür drei unvergessliche Monate im Ausland, neue Perspektiven und Sprachkenntnisse. Für die Dauer des Auslandsaufenthalts seid ihr von der AG befreit und müsst nicht etwa digital an dieser teilnehmen.

Bitte beachtet, dass für die Wahlstation außerhalb der EU besondere Voraussetzungen gelten. So muss etwa eine A1 Bescheinigung für die Krankenversicherung eingeholt werden, die Unterlagen müssen (gegebenenfalls) im Original und unterschrieben eingereicht werden und auch hinsichtlich der Vergütung gelten Besonderheiten. Die Vergütung erfolgt ausnahmsweise gesplittet durch den Freistaat Bayern (ggf. abzüglich eines Steueranteils), sowie durch den jeweiligen Arbeitgeber direkt an euch – das ist bei einer Anstellung im Inland nicht der Fall, hier erfolgt die Vergütung im Gesamten durch den Freistaat Bayern, der die Vergütung zuvor vom Arbeitgeber erhalten hat. Zudem müssen ggf. Steuern im Ausland und in Deutschland bezahlt werden. Der Arbeitgeber muss eine Pauschale von 29,605 % des Gehalts an den Freistaat Bayern im Voraus für die gesamte Zeit der Anstellung bezahlen. Ausländische Steuern könnt ihr euch in den meisten Fällen, in denen ein Abkommen über die Doppelbesteuerung besteht, jedoch wieder zurückholen – allerdings eben nicht sofort.

Die nachstehenden Stellen sind Empfehlungen und haben in der Vergangenheit deutsche Rechtsreferendare aufgenommen. Wir sind bemüht die Liste aktuell zu halten und sind euch sehr dankbar, wenn ihr uns Änderungen mitteilt.

  • Das Auswärtige Amt bietet euch die Möglichkeit, eure Wahlstation weltweit in den Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland zu absolvieren.
  • Falls ihr euch speziell für eine Station bei den Institutionen der EU interessiert, findet ihr weitere Infos ebenfalls über das Auswärtige Amt auf dieser Seite.
  • Die jeweiligen Seiten der Deutschen Botschaften im Ausland veröffentlichen in den meisten Fällen Listen, auf den auch die Bereitschaft und die Voraussetzungen für die Aufnahme von Referendaren zur Ausbildung angegeben ist. Beispielhaft hier für Schweden, Portugaloder Lettland.
  • Die Handelskammern bieten eine Vielzahl von Stellen für die Wahlstation im Ausland an: von New York bis Indien ist hier alles (unbezahlt) möglich. Informationen findet ihr auf den jeweiligen Internetseiten.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bietet euch die Möglichkeit zu einer Wahlstation im Inland (Bonn), aber auch zu einer solchen an zahlreichen Orten weltweit.
  • Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) bietet Rechtsreferendaren die Möglichkeit an, die Station entweder bei einem seiner Rechtsstaatsprogramme (Bogotá, Nairobi, Dakar, Singapur, Bukarest und Beirut) oder bei einem seiner Auslandsbüros (bspw. in Accra, Abuja, Canberra, Guatemala) zu absolvieren.

Dänemark:

Frankreich:

Über den Deutsch-Französischen Juristen Verein besteht zudem die Möglichkeit, als Mitglied an eine passende Wahlstation vermittelt zu werden.

Griechenland:

Irland:

Italien:

Niederlande, Belgien:

Österreich:

Spanien:

Tschechien:

Vereinigtes Königreich Großbritannien (UK):

Über den Britisch-Deutschen Juristen Verein ist zudem eine Liste mit weiteren Stellen abrufbar.

Bitte beachtet zudem, dass die UK seit dem Brexit nicht mehr Teil der EU ist, sodass ein Government Authorised Exchange (Temporary Work) „Tier 5“ Visa notwendig ist.


Kanada:

USA:

Über den Deutsch-Amerikanischen Juristen Verein besteht zudem die Möglichkeit, sich eine Liste mit Kontakten geben zu lassen (entweder durch die Mitgliedschaft oder durch die Zahlung eines einmaligen Betrages).


Brasilien:

Costa Rica:

Mexiko:


Australien und Neuseeland:


Südafrika:

Weitere Informationen bietet die Deutsch-Südafrikanische Juristenvereinigung an.


Israel:

Türkei:

Vereinigte Arabische Emirate:


China & Hong Kong

Indien:

Japan:

Thailand: