Das Studium ist erfolgreich absolviert und vor euch liegen nun zwei Jahre Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare, kurz: Referendariat. In dieser Zeit soll euch vor allem anhand von verschiedenen Stationen die praktische Tätigkeit in juristischen Berufen näher gebracht werden.
Ausführliche Informationen, genaue Ablaufpläne, die Prüfungs- und Ausbildungsordnung (JAPO) sowie eine Broschüre zum Referendariat findet ihr auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts Bayern.
Übersicht über das Referendariat in Bayern:
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- Zwei Einstellungstermine pro Jahr, jeweils zum April und Oktober
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- Über 1500 Neueinstellungen pro Jahr
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- Bewerbung und Einstellung über die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg
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- 1.502,08 Euro (brutto) monatliche Unterhaltsbeihilfe sowie ggf. Familienzuschlag, Art. 3 SiGjurVD
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- Keine Wartezeit aber auch kein Warten auf Wunschort möglich
Ausbildungsgerichte in Bayern:
Ausbildungsgerichte sind die 22 Landgerichte sowie die Amtsgerichte. Angabe von drei Präferenzen bei der Bewerbung; es wird versucht diese zu berücksichtigen. Allerdings kann eine Zuteilung bei beliebten Ortswünschen (z.B. LG Würzburg, LG München I und II, Amtsgericht München, LG Passau und LG Augsburg) nicht garantiert werden.
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- Zum OLG Bezirk Bamberg gehören die Langrechte Bamberg, Coburg (theoretische Ausbildung am LG Bamberg), Bayreuth, Hof (theoretische Ausbildung am LG Bayreuth), Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg
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- Zum OLG Bezirk München gehören die Landgerichte München I, München II, Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, Passau, Traunstein.
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- Zum OLG-Bezirk Nürnberg gehören die Landgerichte Nürnberg-Fürth, Regensburg, Amberg, Ansbach, Weiden in der Oberpfalz (Einführungslehrgänge in der Zivil- und Strafrechtsstation jeweils in Nürnberg und Regensburg)
Bewerbung und Bewerbungsverfahren:
- Bewerbung bei dem jeweiligen Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk der gewünschte Ausbildungsort gehört.
- Die Bewerbungsunterlagen für den Einstellungstermin zum 03. April 2023 müssen vollständig bis zum 20. Januar 2023 eingereicht werden, für den nächsten Einstellungstermin zum 02. Oktober 2023 läuft die Frist bis 20. Juli 2023.
- Keine Eingangsbestätigung über den Erhalt der Bewerbung
- Zuteilung erfolgt unabhängig von der Note im Ersten Juristischen Staatsexamen anhand von sozialen Berücksichtigungspunkten wie beispielsweise Wohnjahren, Familien- und Arbeitsplatzbezug.In bisherigen Einstellungsterminen konnte allen Bewerbern ein Ausbildungsplatz angeboten werden, sodass keine Wartezeiten in diesem Sinne bestehen. Andererseits besteht auch keine Möglichkeit, auf die Zuteilung zu einem bestimmten Ausbildungsort zu warten. Restplätze oder ein Nachrückverfahren gibt es nicht.
- Versand der Einstellungsbescheide etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes, sofern alle Unterlagen eingereicht wurden und keine Doppelbewerbungen oder Bewerbungsrücknahmen vorhanden sind.
- Ausbildungsplatz muss innerhalb einer kurzen, im Einstellungsbescheid genannten Annahmefrist bestätigt werden.
Formulare und Bewerbungsfristen für eure Bewerbung an dem entsprechenden Oberlandesgericht findet ihr hier:
→ Referendariat am OLG München
→ Referendariat am OLG Bamberg
→ Referendariat am OLG Nürnberg
Ablauf des Referendariats
Das Referendariat dauert in allen Bundesländern 24 Monate, § 5b Abs. 1 DRiG.
In Bayern besteht der Ablauf im Einzelnen dabei aus folgenden Stationen:
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- Zivilstation (5 Monate):
Einführungslehrgang, Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen, auf Antrag für bis zu zwei Monate bei einem Gericht in Familiensachen, in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder für Arbeitssachen
- Zivilstation (5 Monate):
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- Strafrechtsstation (3 Monate):
Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Staatsanwalt oder einem Amtsgericht (Strafsachen)
- Strafrechtsstation (3 Monate):
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- Verwaltungsstation (4 Monate):
Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht. Eine Zuweisung für einen Teil der Ausbildung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) ist möglich.
- Verwaltungsstation (4 Monate):
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- Rechtsanwaltsstation (9 Monate):
Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Rechtsanwaltsausbildungsstelle (im Anwaltsverzeichnis eingetragener Referendarausbilder) und evtl. bis zu 3 Monate bei einem Notariat, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für einen Teil der Ausbildungszeit an die DHV in Speyer zuweisen lassen.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate):
Schriftliche Prüfung
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- Wahlstation (3 Monate):
Ausbildung bei einer für das gewählte Berufsfeld zugelassenen Ausbildungsstelle
- Wahlstation (3 Monate):
Mündliche Prüfung
Arbeitsgemeinschaften
Eine Besonderheit in Bayern besteht darin, dass die Arbeitsgemeinschaften (AGs) nicht mit der jeweiligen Station enden, sondern oft parallel zu den vorherigen Stationen oder nach Abschluss der Station noch weiterlaufen:
- AG 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
- AG 2 (Verwaltung) 9. – 15. Ausbildungsmonat
- AG 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. – 20. Ausbildungsmonat
- AG 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. – 20. Ausbildungsmonat
- AG 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) findet ein 12-tägiger Blockunterricht statt.
Fortbildungsangebote
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden für Rechtsreferendare verschiedene Möglichkeiten der Zusatzqualifikation angeboten. Aktuelle Informationen finden sich unter „Zusatzqualifikationen“ auf den jeweiligen Seiten der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg.
- Crashkurse Zivil- und Strafrecht zur Examensvorbereitung
- Fachspezifische Fremdsprachen
- Workshop zum Verhandlungsmanagement
- Mediation
- Rhetorikseminare
- uvm.
Klausurenkurse
Neben den kommerziellen Repetitoren, die für das zweite Examen als Klausuren-, Crash- und Assessorkurse angeboten werden, bieten die Oberlandesgerichte München und Nürnberg (unter „Freiwillige Klausuren“) den bei ihnen beschäftigten Referendaren auch freiwillige Klausurenkurse mit Original-Examensklausuren an.
Weitere Informationen und einen kostenlosen Leitfaden durch das Referendariat findet ihr auch auf der Webseite JurInsight.