Das Referendariat

Das Studium habt ihr erfolgreich absolviert und vor euch liegen nun zwei Jahre Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare, kurz: Referendariat. In dieser Zeit soll euch vor allem anhand von verschiedenen Stationen die praktische Tätigkeit in juristischen Berufen näher gebracht werden.

Ausführliche Informationen, genaue Ablaufpläne und die Prüfungs- und Ausbildungsordnung (JAPO) findet ihr auf der Seite des Landesjustizprüfungsamts Bayern. 

Übersicht über das Referendariat in Bayern:

  • Zwei Einstellungstermine pro Jahr, jeweils zum April und Oktober
  • > 1500 Neueinstellungen pro Jahr
  • Bewerbung und Einstellung über die Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg
  • 452,08 Euro (brutto) monatliche Unterhaltsbeihilfe sowie ggf. Familienzuschlag (Art. 3 SiGjurVD) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySiGjurVD-3
  • Keine Wartezeit aber auch kein Warten auf Wunschort möglich

Ausbildungsgerichte in Bayern:

  • Ausbildungsgerichte sind die 22 Landgerichte sowie die Amtsgerichte. Angabe von drei Präferenzen bei der Bewerbung; es wird versucht diese zu berücksichtigen. Allerdings kann eine Zuteilung bei beliebten Ortswünschen (z.B. LG Würzburg, LG München I und II, Amtsgericht München) nicht garantiert werden.
    • Zum OLG Bezirk Bamberg gehören die Langrechte
      Bamberg, Coburg (theoretische Ausbildung am LG Bamberg), Bayreuth, Hof (theoretische Ausbildung am LG Bayreuth), Schweinfurt, Würzburg, Aschaffenburg
    • Zum OLG Bezirk München gehören die Landgerichte
      München I, München II, Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, Passau, Traunstein.
    • Zum OLG-Bezirk Nürnberg gehören die Landgerichte
      Nürnberg-Fürth, Regensburg, Amberg, Ansbach, Weiden in der Oberpfalz (Einführungslehrgänge in der Zivil- und Strafrechtsstation jeweils in Nürnberg und Regensburg)

Bewerbung und Bewerbungsverfahren:

  • Bewerbung bei dem jeweiligen Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk der gewünschte Ausbildungsort gehört.
  • Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständigen und fristgerecht bis zum August 2022 (Bewerbung Herbst 2022) bzw. 20. Februar 2022 (Bewerbung Frühjahr 2022) eingereicht werden.
  • Keine Eingangsbestätigung über den Erhalt der Bewerbung
  • Zuteilung erfolgt unabhängig von der Note im Ersten Juristischen Staatsexamen anhand von sozialen Berücksichtigungspunkten wie beispielsweise Wohnjahren, Familien- und Arbeitsplatzbezug.
    In bisherigen Einstellungsterminen konnte allen Bewerbern ein Ausbildungsplatz angeboten werden, sodass keine Wartezeiten in diesem Sinne bestehen. Andererseits besteht auch keine Möglichkeit, auf die Zuteilung zu einem bestimmten Ausbildungsort zu warten. Restplätze oder ein Nachrückverfahren gibt es nicht.
  • Versand der Einstellungsbescheide etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes, sofern alle Unterlagen eingereicht wurden und keine Doppelbewerbungen oder Bewerbungsrücknahmen vorhanden sind.
  • Ausbildungsplatz muss innerhalb einer kurzen, im Einstellungsbescheid genannten Annahmefrist bestätigt werden.

Formulare und Bewerbungsfristen für eure Bewerbung an dem entsprechenden Oberlandesgericht findet ihr hier:

→ Referendariat am OLG München
→ Referendariat am OLG Bamberg
→ Referendariat am OLG Nürnberg

 

Ablauf des Referendariats

Das Referendariat dauert gem. § 5b Abs. 1 DRiG in allen Bundesländern 24 Monate.

  • Zivilstation (5 Monate):
    Einführungslehrgang, Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
  • Strafrechtsstation (3 Monate):
    Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Staatsanwalt oder einem Amtsgericht (Strafsachen)
  • Verwaltungsstation (4 Monate):
    Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht. Eine Zuweisung für einen Teil der Ausbildung an die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer (DHV) ist möglich.
  • Rechtsanwaltsstation (9 Monate):
    Einführungslehrgang, Ausbildung bei einer Rechtsanwaltsausbildungsstelle (im Anwaltsverzeichnis eingetragener Referendarausbilder) und evtl. bis zu 3 Monate bei einem Notariat, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist. Auch hier besteht die Möglichkeit, sich für einen Teil der Ausbildungszeit an die DHV in Speyer zuweisen lassen.

Schriftliche Prüfung

  • Wahlstation (3 Monate):
    Ausbildung bei einer für das gewählte Berufsfeld zugelassenen Ausbildungsstelle

Mündliche Prüfung

 

Arbeitsgemeinschaften
Eine Besonderheit in Bayern besteht darin, dass die Arbeitsgemeinschaften (AGs) nicht mit der jeweiligen Station enden, sondern oft parallel zu den vorherigen Stationen oder nach Abschluss der Station noch weiterlaufen:

  • AG 1 (Justiz) 1.- 12. Ausbildungsmonat
  • AG 2 (Verwaltung) 9. – 15. Ausbildungsmonat
  • AG 3A (Anwalt-Justiz-Vertiefung) 13. – 20. Ausbildungsmonat
  • AG 3B (Anwalt-Verwaltung-Vertiefung) 16. – 20. Ausbildungsmonat
  • AG 4 (Pflichtwahlpraktikum) nach Abschluss des schriftlichen Teils der Prüfung bis zum voraussichtlichen Beginn der mündlichen Prüfung für jedes Berufsfeld; bei Berufsfeld 3 (Anwaltschaft) findet ein 12-tägiger Blockunterricht statt.

Fortbildungsangebote
In Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden für Rechtsreferendare verschiedene Möglichkeiten der Zusatzqualifikation angeboten. Aktuelle Informationen finden sich unter „Zusatzqualifikationen“ auf den jeweiligen Seiten der Oberlandesgerichte.

  • Crashkurse Zivil- und Strafrecht zur Examensvorbereitung
  • Fachspezifische Fremdsprachen
  • Workshop zum Verhandlungsmanagement
  • Mediation
  • Rhetorikseminare

 

Zweite Juristische Staatsprüfung

Schriftliche Prüfung (70%)

  • Zeitpunkt: Am Ende des 20. Monats (November) oder 21. Monats (Juni) des Rechtsreferendariats (d.h. im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation und vor Beginn der Wahlstation)
  • Inhalt: Insgesamt 9 Klausuren, bestehend aus:
    4 Zivilrecht (inkl. Kautelar- und Arbeitsrecht)
    2 Strafrecht
    3 Öffentliches Recht (inkl. Steuerrecht)
  • Dauer: Verteilt auf zwei Wochen
  • Ort: Bekanntgabe mit der Ladung.

Mündliche Prüfung (30%)

  • Zeitpunkt: Nach dem 24. Ausbildungsmonat des Referendariats in Bayern (d.h. nach der Wahlstation), für die Juni-Termine der schriftlichen Prüfung von Mitte Oktober bis Ende November, für die November/Dezember-Termine der schriftlichen Prüfung von Mitte April bis Ende Mai des folgenden Jahres
  • Inhalt: Prüfungsgespräch
  • Dauer: pro Prüfungsteilnehmer etwa 50 Minuten, davon etwa 15 Minuten für die Prüfung im Berufsfeld
  • Ort: München oder Nürnberg

 

Die Teilnahme an der Prüfung zur Notenverbesserung des Zweiten Examens ist in Bayern als einzigem Bundesland kostenlos.
Der Verbesserungsversuch darf spätestens in der übernächsten Prüfung wahrgenommen werden. Der Antrag für den Verbesserungsversuch muss 2 Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung gestellt werden.

Laut Bundesjustizamt lag im Prüfungsjahr 2018 die Quote derjenigen, die die Zweite Juristische Staatsprüfung nicht bestanden haben in Bayern bei 11,63% (bundesweit bei 12,6%), der Anteil derer, die das Zweite Examen mit Prädikat abgeschlossen haben, bei 18,8% (bundesweit bei 19,5%).